Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder Kräfteverfalls Ihren zuletzt ausgeübten Beruf mehr als 6 Monate hindurch nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt ausüben können. Die Leistungseinschränkung muss dabei mindestens 50% betragen – im Vergleich zu einem Gesunden mit vergleichbaren Ausbildungen, Kenntnissen und Fähigkeiten.