Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter für Arbeitsunfälle abzusichern. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet allerdings nur eingeschränkt. Sichern Sie Ihre Mitarbeiter daher mit einer Betrieblichen Unfallversicherung zusätzlich ab.
Wie umfangreich Sie Ihre Mitarbeiter absichern wollen entscheiden Sie. Wählen Sie aus drei Varianten: Versichern Sie nur Arbeitsunfälle, Weg- und Arbeitsunfälle oder zusätzlich auch Freizeitunfälle.